Das E-Visum zählt zur Kategorie der Arbeitsvisa und erlaubt den temporären Aufenthalt zur Arbeitsaufnahme in den USA. Gerne prüfen wir, ob sich Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden für die E-Kategorie qualifizieren.
Visumkategorie: Arbeitsvisum
Zielgruppe: Unternehmer:innen/Investor:innen (und deren Angestellte) mit der Planung einer Niederlassung, Firmengründung oder Handelsabkommen in den USA
Gültigkeit: 5 Jahre
Aufenthaltsdauer: bis zu 2 Jahre pro Einreise
Besonderheiten: basierend auf Handel oder Investitionen
Das E-Visum gliedert sich in zwei Unterkategorien. Je nachdem, welche Zugangsvoraussetzungen das Unternehmen erfüllt, können sich Antragstellende für ein E-1 Visum oder E-2 Visum bewerben.
Weitere Informationen, wie die jeweiligen Gültigkeitsdauern, Beantragungsprozesse oder Besonderheiten der beiden E-Visakategorien, finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.
Name: Treaty Trader bzw. Handelsvisum
Für wen: Handeltreibende
Gültigkeit: Maximal 5 Jahre
Name: Treaty Investor bzw. Investorenvisum
Für wen: Investor:innen
Gültigkeit: Maximal 5 Jahre
Sobald die erste Mitarbeiterin bzw. der erste Mitarbeiter eines Unternehmens ein E-Visum erhalten hat, gilt das Unternehmen als "E-registriert". Damit vereinfacht sich der Beantragungsprozess für weitere Visa und das Unternehmen kann so schneller und einfacher qualifizierte Mitarbeitende in die USA entsenden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Arbeitsvisakategorien gibt es bei einem E-Visum keine Bedingung zur Mindestbeschäftigungszeit, d. h. grundsätzlich können auch neu eingestellte Mitarbeitende mit diesem Visum in die USA entsendet werden. In der Praxis ist es jedoch zunehmend schwierig, nachzuweisen, dass Spezialkenntnisse trotz geringer Beschäftigungszeit vorliegen.
Da das E-Visum relativ kostengünstig und das Beantragungsverfahren weniger zeitintensiv ist, stellt es allerdings immer eine prüfenswerte Alternative zu anderen US-Arbeitsvisa, wie beispielsweise dem L-Visum, dar.
Das E-Visum beruht auf bilateralen Verträgen zwischen den Vereinigten Staaten und 50 bzw. 80 weiteren Ländern. Daher können nur Unternehmen aus diesen Vertragsländern das Visum in Anspruch nehmen. Eine Liste dieser Länder finden Sie auf der Internetseite des U.S. Department of State.
Die Gültigkeitsdauer eines E-Visums hängt von der Nationalität ab. Je nach Staatsangehörigkeit wird anhand der sogenannten Reciprocity Schedule entschieden, wie lange das Visum gültig sein wird. Zum Beispiel erhalten deutsche Staatsangehörige normalerweise ein fünfjähriges E-1 oder E-2 Visum.
Für die Konsularbeamt:innen besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Visum zeitlich zu beschränken. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Unternehmen recht klein ist oder über verhältnismäßig geringes Investitionskapital verfügt. Zudem kann die Erteilung der Visa bei kleineren Unternehmen nach der noch vorliegenden Registrierungszeit richten. Bei mittelständischen bis großen Unternehmen mit einer hohen Anzahl an US-amerikanischem Personal werden die E-Visa aber zumeist auf fünf Jahre ausgestellt, egal wie lange die E-Registrierung noch gültig ist.
Die Visa-Gebühren für E-Visa liegen bei 299,25 € (315 $) pro antragstellende Person. Die allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften ist von allen Antragstellenden zu entrichten und kann weder erstattet noch auf andere Personen übertragen werden.
Darüber hinaus können für einige E-Visum Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen:
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Es ist wichtig zu beachten, dass für die Beantragung eines E-Visums ein gründliches Verständnis des Verfahrens und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte erforderlich sind. Es gibt zahlreiche wichtige Aspekte zu berücksichtigen, angefangen von der Auswahl des geeigneten Visumtyps entsprechend dem Reisezweck bis hin zum korrekten Ausfüllen der Antragsformulare und der Vorbereitung auf das Visum-Interview.
Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Schritte für die Online-Antragstellung eines E-1 oder E-2 Visums für die USA erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.
E-Visum Antragstellende im Alter von 14 bis 79 Jahren müssen in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass das E-Visum in den meisten Fällen im Rahmen eines persönlichen Interviews in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt wird.
Antragstellende sollten für die die Beantragung eines E-Visums für die USA folgenden Schritte befolgen:
Der erste Schritt zur Beantragung eines E-Visums für die USA ist das Ausfüllen des elektronischen Visumantragsformulars DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State.
Im digitalen Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten Aufenthalt in den Vereinigten Staaten angegeben werden. Halten Sie daher folgende Unterlagen und Dokumente zum Ausfüllen des online DS-160 Formulars bereit:
Schon wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.
Schon gewusst? Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services.
Legen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes an, über das Ihre Visumanträge laufen.
Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und den Termin für das Visuminterview vereinbaren.
Bei einer Beauftragung unseres US Visa Services erstellen wir das erforderliche Online-Profil, verauslagen die konsularischen Visa-Antragsgebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamt:innen.
Erscheinen Sie am Tag des Interviews persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft. Dort werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen interviewt.
Folgende Dokumente müssen für den Termin in dem US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:
Seien Sie bereit, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.
In der Regel wird E-Visumantragsteller:innen am Ende des Besuchs im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.
Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie perfekt auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Visa-Interview möglichst reibungslos abläuft.
Wenn Ihr Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem E-Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.
Ihr E-Visum wurde mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.
Nachdem das E-1 oder E-2 Visum in den Reisepass gedruckt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt.
In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, das E-Visum nicht sofort zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing. Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Ggf. werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.
Die die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen sollten, dass Sie sich nicht für die E-Kategorie qualifizieren, wird Ihr Visum für die USA abgelehnt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden, allerdings bekommen Antragsteller:innen bei einer Visumablehnung normalerweise am Tag des Interviewtermins weitere Anweisungen ausgehändigt oder nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben zugeschickt.
Die Gründe sind je nach Visumkategorie und Antragstellenden sehr unterschiedlich (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation).
Die Nichterfüllung von Visumvoraussetzungen ist häufig der Grund für Ablehnungen. Antragsteller:innen erfüllen möglicherweise nicht die erforderlichen Anforderungen für die beantragte Visakategorie, wie beispielsweise eine fehlende Bindung an das Heimatland, unzureichende finanzielle Mittel oder Schwierigkeiten beim Nachweis der Rechtmäßigkeit eines US-Unternehmens und seiner Fähigkeit, Mitarbeiter ordnungsgemäß einzustellen und zu bezahlen. Unstimmigkeiten beim Visa-Interview können ebenfalls auftreten, insbesondere wenn die beantragte Visumkategorie nicht mit dem Zweck der Einreise übereinstimmt, wie beispielsweise die Vermutung einer Einwanderungsabsicht oder illegaler Arbeit.
Des Weiteren können Fehler im Visumantrag oder eine unzureichende Dokumentation zu Ablehnungen führen. Dies kann unvollständige Unterlagen, falsche Angaben im DS-160 Visumantragsformular oder eine ungenügende Vorbereitung des E-Visumantrags umfassen.
Zusätzlich spielen auch persönliche Umstände der Antragsteller eine Rolle und zählen zu den häufigsten Gründen für Ablehnungen. Hierzu gehören Vorstrafen, ein terroristischer Hintergrund, ansteckende Krankheiten, einwanderungsrechtliche Vergehen wie illegaler Aufenthalt oder illegale Arbeit in den USA sowie auffälliges Verhalten bei früheren Einreisen.
Welche Folgen sich für die antragstellende Person aus dem abgelehnten E-Visum ergeben, hängt vom Ablehnungsgrund ab.
Obgleich die US-Behörden die Ablehnung nicht begründen müssen, können Sie beim Interviewtermin im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft höflich nach dem Grund der Ablehnung fragen. Diese Information hilft Ihnen, wenn Sie das E-Visum erneut beantragen möchten.
Ihr E-Visumantrag sollte spätestens im Zweitversuch sorgfältig und schlüssig vorbereitet werden. Dazu gehört die richtige Kategorie zu wählen, das DS-160 Online-Formular vollständig und richtig auszufüllen sowie aussagekräftige Nachweise zu sammeln.
Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.
Die Verlängerung des Aufenthalts in den USA ist unbegrenzt möglich, so lange die Registrierung des US-Unternehmens vorliegt, die Mitarbeitenden ein gültiges Visum besitzen und einen (deutschen oder amerikanischen) Arbeitsvertrag oder Entsendungsvertrag innerhalb der Unternehmensgruppe nachweisen können.
Zweck und Anwendungsbereich
Berechtigte Antragstellende
Investitionsanforderungen
Dauer und Verlängerungsmöglichkeiten
Arbeitsberechtigung
Zweck und Anwendungsbereich
Berechtigte Antragstellende
Investitionsanforderungen
Dauer und Verlängerungsmöglichkeiten
Arbeitsberechtigung
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder bis 21 Jahren erhalten auf Antrag einen abgeleiteten Status und somit auch ein E-1 Visum mit einem Zusatzvermerk.
Ehepartner:innen mit einem abgeleiteten E-1 oder E-2 Visum dürfen nach erfolgter Einreise in die USA eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragen oder entsprechendem Vermerk bei der Einreise durch die Grenzschutzbeamten erhalten. Damit sind Personen nicht an eine bestimmte Stelle oder das Unternehmen des Hauptantragstellenden gebunden und können unabhängig von ihren Ehepartner:innen einer Arbeit in den USA nachgehen.
Diese Arbeitserlaubnis wird auf zwei Jahre erteilt, eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich, bis hin zur maximalen Aufenthaltsdauer des Hauptantragstellenden.
Kinder von E-1 und E-2 Inhaber:innenn können Bildungseinrichtungen (Schulen / Universitäten) besuchen, dürfen jedoch keiner bezahlten Arbeit nachgehen. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze von 21 Jahren, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.
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